Als Verfahrenspfleger/in werde ich ebenfalls vom Amtsgericht bestellt.
Ein/e Verfahrenspfleger/in hat die Aufgabe, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) die Interessen des Betroffenen zu vertreten.
Hier stelle ich die nötigen Anträge, lege Rechtsmittel ein und nehme an Anhörungen teil. Den Betreuten erkläre ich das Verfahren, gerichtliche Verfügungen und bin deren Sprachrohr gegenüber dem Gericht.
Der Nachlassverwalter hat hauptsächlich 3 Aufgaben: Die Verwaltung und Sicherung des Vermögens des Erblassers, die Erfüllung seiner Vorgaben und nach Befriedigung der Nachlassgläubiger, die Aufteilung des Erbes.