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Betreuungsbüro

Bettina Kalinski.

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Informationen

 

 

 

 

 

Aufgabe des Berufsbetreuers ist es, Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können, zu unterstützen. Den Betroffenen leiste ich Hilfe, um beispielsweise soziale, medizinische oder andere Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.

 

Die Betreuung wird vom Betreuungsgericht, einer Abteilung des örtlich zuständigen Amtsgerichts, angeordnet. Das Gericht legt -  nach Prüfung in welchen Bereichen der Betroffene Hilfestellung benötigt - die Aufgabenkreise fest, die der Betreuer übernimmt. Als Betreuerin übernehme ich die Vertretung der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen, z. B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken und Versicherungen. Ich erledige Telefonate und den allgemeinen Schriftverkehr. Das Wohl des Betreuten steht im Mittelpunkt der betreuerischen Tätigkeit.

 

Mein Ziel ist es, den Betreuten ein möglichst normales Leben zu ermöglichen. Im Sinne des freien Willens der Betreuten bespreche ich anstehende Entscheidungen mit ihnen und unterstütze sie dabei, ihre Selbständigkeit weitestgehend wiederherzustellen.